BUNDESPRÄSIDENT, BUNDESKANZLERIN UND SPITZENVERTRETER DES STAATES UND DER KIRCHE IN HILDESHEIM. KÜHN SICHERTE MIT.

Anlässlich zum Reformationsjubiläum begingen am 11. März rund 400 Katholiken und Protestanten gemeinsam einen Versöhnungsgottesdienst in der Michaeliskirche zu Hildesheim. Unter den Gästen befanden sich auch Bundeskanzlerin Merkel und der dato amtierende Bundespräsident Gauck.

Weitere Gäste waren Bundestagspräsident Lammert, der niedersächsische Ministerpräsident Weil, sowie die Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz Reinhard Kardinal Marx und des Rates der EKD Landesbischof Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm, sowie zahlreiche weitere Spitzenvertreter aus Politik und Kirche.
Für das Sicherheitskonzept der Veranstaltung war die KÜHN Sicherheit GmbH maßgeblich mitverantwortlich.

“Wir sind bereits seit langer Zeit im Geschäft, wenn es um die Absicherung von Veranstaltungen jeder Größe und Art geht. Aber das war sicherlich eine der spannendsten Herausforderungen der letzten Jahre.” Während Eberhard Zietlow, Leiter der Abteilung Wach- und Sicherheitsdienste (WSD) von dem Einsatz berichtet schwankt er zwischen Euphorie, aber auch Erleichterung.
“So ein Sicherheitskonzept ist nicht mal eben zu realisieren und bedarf monatelanger und akribischer Vorarbeit.”

Die besondere Herausforderung für Zietlow und seinem Team lag vor allem in der Koordination der beteiligten Institutionen:”Wir hatten ständigen Kontakt zum LKA, BKA, den Sicherheitskräften des Bundeskanzleramts und Bundespräsidialamts, sowie vielen weiteren Beteiligten. Mit unserer Ortskenntnis konnten wir viele Hinweise an die Polizei und Einsatzkräfte weitergeben. Letztlich war das auch ein ausschlaggebender Grund für die Übertragung der weiträumigen Außenabsicherung an unser Unternehmen.”

Der Leiter des WSD verweist auf eine Reihe prallgefüllter Aktenordner:”Das sind alles Pläne, Karten, Dienstanweisungen und Vorgaben, die es zu beachten und zu berücksichtigen galt. Das war alles andere, als Routine. Auch wegen des medialen Interesses. Die VertreterInnen aus TV, Radio und Presse mussten ja ebenfalls in das Konzept eingebunden werden, damit sie ihre Arbeit verrichten können.”

Der Fleiß wurde aber durch den Erfolg belohnt. Passiert ist nämlich – NICHTS. Auf das 25-köpfige Team konnte sich Zietlow jederzeit verlassen:”Wir haben uns gut vorbereitet und konnten deshalb routiniert unsere Arbeit verrichten. Die Zusammenarbeit mit der Polizei, den Personenschützern und allen weiteren Einsatzkräften klappte hervorragend. Bis auf wenigen Gesprächsbedarf mit Passanten und Autofahrern gab es keine außergewöhnlichen Vorkommnisse. Und genauso soll es ja auch sein. Schön, dass wir unsere jahrelange Erfahrung mal in solch einem Umfang unter Beweis stellen konnten.”

ABUS: Stangenschloss FOS650. Dezent und sicher.

Die meisten Einbrecher nutzen für den Einstieg in fremde Wohnungen und Häuser die Fenster oder den Balkon , bzw. die Terrasse. Warum? Weil handelsübliche Fenster und Türen zumeist nur schwach geschützt sind und für den „Profi” kein großes Hindernis darstellen. Das gilt selbst dann, wenn Fenster oder Tür geschlossen sind.

Mit dem FOS650 stellt ABUS eine neue Generation von Fenster-Stangenschlössern vor, die speziell für hohe Fenster, Doppelflügel-Fenster und Balkon-/Terrassentüren entwickelt wurden.

Das FOS650 ist schmal konzipiert worden und in den Farben Weiß, Braun und Silber erhältlich. Somit passt sich die Zusatzsicherung dezent und unauffällig der Umgebung an.

Das FOS650 sichert die Fenster und Türen mit gleich drei Sicherungspunkten. Es eignet sich somit auch für besonders hohe Rahmen ab zwei Metern Höhe.
Verkrallende Stahlriegel mit einer 3-fach-Verriegelung oben, seitlich und unten sorgen für höchste Stabilität und setzen dem Einbrecher über eine Tonne Widerstand entgegen.Mit der benutzerfreundlichen Einhand-Bedienung lässt sich der Fenster- oder Türrahmen mit nur einem Handgriff auf ganzer Höhe sichern (“Fenster zu, Schloss zu”).

Durch die schmale Bauweise eignet sich das Stangenschloss von ABUS auch hervorragend zum Einbau an Rahmen, an denen andere Stangenschlösser wegen ihrer Größe bis dato keinen Platz fanden.

Wenn Kommissar Zufall hilft – Wichtige Entscheidung zur Videoüberwachung

In seinen regelmäßigen Newslettern berichtet der auf die Videoüberwachung spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert über die neueste Rechtsprechung.

Im vorliegenden Fall wird deutlich, dass die Videoüberwachung, trotz aller Kritik am Datenschutz, durchaus ihren berechtigten Sinn hat: Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 22.09.2016 (AZ: 2 AZR 848/15) kann die gerichtliche Verwertung eines „Zufallsfundes“ aus einer gemäß § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG gerechtfertigten verdeckten Videoüberwachung zulässig seien.

Auch in diesem Fall geht es wieder um die Frage, ob Videoaufnahmen vor Gericht verwendet werden dürfen. Die Arbeitgeberin hatte zur Aufklärung von Kassendifferenzen unter Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG nach Rücksprache mit dem Betriebsrat versteckte Kameras an den Kassen angebracht.

Dabei wurde eine Leergutmanipulation festgestellt, allerdings durch eine Mitarbeiterin, welche die Arbeitgeberin gar nicht im Fokus hatte. Diese Mitarbeiterin wehrte sich sodann gegen die außerordentliche, fristlose Kündigung durch die Arbeitgeberin vor Gericht.

Das Bundesarbeitsgericht bestätigte im Revisionsverfahren die vom Landesarbeitsgericht gebilligte fristlose Kündigung. Nach Auffassung des BAG dürfen auch sogenannte „Zufallsfunde“ vor Gericht verwertet werden. Gebotene Aufklärungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 1 S. BDSG müssen sich nicht allein auf solche Beschäftigten beschränken, gegen die bereits ein konkreter Verdacht vorliegt. Zwar müsse der Kreis der Verdächtigten möglichst weit eingegrenzt werden. Es sei aber nicht nötig, Überwachungsmaßnahmen so einzuschränken, dass sie ausschließlich bereits konkret verdächtigte Personen erfassen. Die heimliche Überwachung setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber vorher alle anderen milderen Möglichkeiten geprüft bzw. ergriffen hat. Dies war im vorliegenden Fall gegeben.
Ein Beweisverwertungsverbot käme nur dann in Betracht, wenn dies aufgrund einer verfassungsrechtlich geschützten Position einer Prozesspartei zwingend geboten wäre. Das Gericht habe deshalb zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Ergebnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrechtes des Betroffenen vereinbar ist. Nach Auffassung des BAG war dies im vorliegen-den Fall gegeben. zwar greift eine verdeckte Videoüberwachung immer in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein. Dieser Eingriff war aber aufgrund überwiegender Interessen der Arbeitgeberin gerechtfertigt. Diese hatte zuvor alle anderen Mittel ausgeschöpft, Unregelmäßigkeiten im Kassenbereich aufzuklären. Sie konnte sich auf die Ausnahmevorschrift des § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG stützen, die genau für diese Fälle geschaffen worden ist und die auf ständiger Rechtsprechung beruht.

Praxishinweis: Diese Entscheidung des BAG ist deshalb so erfreulich, weil sie für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG in begrüßenswerter Weise Klarheit schafft. Danach wird man künftig auch sogenannte Zufallsfunde, die bei einer verdeckten Kameraüberwachung erhoben werden, künftig vor Gericht verwerten können.

Quelle: Newsletter “Rechtsfragen Sicherheitstechnik” | DIECKERT Recht und Steuern | Ausgabe März 2017
Internet: www.dieckert.de

Polizei will mit einer App präventiv gegen den Einbruch vorgehen.

Wenn es um die Verhinderung von Einbrüchen geht, dann setzt jetzt auch Niedersachsens Polizei auf die Mathematik und deren statistische Wahrscheinlichkeiten.

Nachdem die Schweiz die Vorreiterrolle in Europa übernommen hatte, zieht man jetzt auch in der Bundesrepublik mit der neuen Technik nach.

Worum es geht? In erster Linie um die Tatsache, dass bereits seit den 90er Jahren bekannt ist, dass es im Bereich der Einbruchkriminalität ein Phänomen gibt, welches sich Near Repeat Victimisation nennt.
Hinter diesem Begriff verbirgt sich die Erkenntnis, dass nach einem Einbruch weitere Taten in räumlicher Zeit und Nähe zu erwarten sind. Auf den Punkt gebracht: Wird in einer Gegend ein Einbruch verübt, dann war das nicht zum ersten und letzten Mal.

Diese mathematische Erkenntnis machen sich immer mehr Bundesländer zu nutze, um den potenziellen Straftaten besser vorbeugen zu können.

Ist das noch orakeln oder tatsächlich hilfreich? Damit diese Frage beantwortet werden kann, läuft derzeit ein Großprojekt in Niedersachsen. Die Polizeiinspektionen Wolfsburg und Salzgitter-Peine-Wolfenbüttel testen hier ausgiebig das System PreMAP.

Dabei handelt es sich um eine eigens entwickelte App, welche auf dem Tablet oder Smartphone die Einbruchschwerpunkte der letzten 24 Stunden anzeigt.
Da es aufgrund der mathematischen Wahrscheinlichkeit auch in der nächsten Zeit dort zu Einbrüchen kommen wird, können Polizeistreifen jetzt präventiv und verstärkt vor Ort Streife fahren.

Das Besondere an PreMAP ist, dass es sich bei der App um eine Eigenentwicklung des LKA und der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen handelt. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg werden derzeit kommerzielle Software getestet.
In Bayern ist eine kommerzielle Variante bereits seit längerem im Einsatz.

Grundsätzlich sei die Idee gut, wie sich aus dem Feedback der involvierten Polizeibeamten ableiten lässt. Allerdings gäbe es insbesondere in Niedersachsen noch kleinere technische Probleme mit der eigens für die Landespolizei entwickelten App.

Letzter Punkt wirft Fragen auf: Wie ökonomisch und technisch sinnvoll ist es eigentlich, wenn jedes Bundesland seine eigene Technik entwickelt, um potenzielle Einbruchgefahren einschätzen zu können?
Und wo bleibt die Prävention, wenn in einigen Bundesländern kommerzielle Programme eingesetzt werden, die auch als ‘Einsatzplaner’ für Einbrecher genutzt werden können?

Es ist wie beim Hasen und dem Igel. Die Jagd auf Einbrecher ist und bleibt wohl ein ständiges Wettrennen.

AUTOMATIK-VERRIEGELUNG VON WINKHAUS

Die neue Sicherheitstürverriegelung Autolock AV3 M4 von WINKHAUS sorgt für erhöhten Einbruchschutz.

Die Bezeichnung ‘M4’ steht für insgesamt vier Schwenkriegel: zwei AV3-Schwenkriegel werden in dieser neuen Variante durch zwei zusätzliche Sicherheitsschwenkriegel ergänzt. Damit ergänzt das Unternehmen sein Programm der AV3-Sicherheits-Tür-Verriegelungen.

Der klare Pluspunkt für den Nutzer liegt in der schlüssellosen Sofortverriegelung. Durch das einfache Zuziehen wird die Tür automatisch verriegelt. Ein weiteres Schließen mit einem Schlüssel ist nicht notwendig.
Das System ist nach der VdS Klasse B zertifiziert und sorgt für ein hohes Maß an Sicherheit. Sogar die RC3-Tauglichkeit ist bei entsprechenden Türelementen in dieser Variante gegeben.
Auch energetisch sorgt WINKHAUS vor. Die integrierten Dichtungselemente sorgen Energieverlusten zuverlässig vor und erhöhen zugleich den Wohnkomfort.

Besonders trickreich zeigt sich das System durch seinen Magnetauslöser. Ein versehentliches Zuschlagen der Tür mit ausgefahrenen Schwenkriegeln ist nicht möglich. Das schont den Türrahmen und die Mechanik. Unschöne Macken durch versehentliches Zuschlagen sind somit ausgeschlossen.

Das AV3-System enthält, wie Elektro-Türöffner auch, eine sogenannte Tagesfalle. Mit dieser lässt sich die Tür vorübergehend offen halten, damit nicht immer der Schlüssel zum Einsatz kommen muss.

SMARTHOME? WER BRAUCHT DENN SOWAS?

Die TV-Werbung macht es uns vor. Da sitzt jemand im Feierabendverkehr in seinem Auto. Starker Wind peitscht den Regen auf die Windschutzscheibe. Rote Ampeln. Stop and Go. Stress! Wie schön, wenn man da zum Smartphone greifen und per App schon mal die Heizung und das Licht für das gemütlich Heim einschalten kann. Da steigt doch gleich die Vorfreude auf den wohlverdienten Feierabend.

“Was soll das? Es ging doch auch bisher ohne diesen Schnickschnack!”, mag der ein oder andere denken. Zu Recht? Ein klares Nein! Komfortsteuerungen für Heizung und Licht sind für viele Leute sicherlich eine feine Sache. Frei nach dem Motto: “Diesen Luxus gönn’ ich mir”.

Aber die intelligente Hausvernetzung kann auch für Sicherheit sorgen. SmartHome-Systeme können somit auch vor Einbruch oder anderen Gefahren schützen. Und das sollte kein Luxus sein.

Das bestätigen auch die Umfrageergebnisse des Marktforschungsinstituts You-Gov Befragt wurden 2.000 Männer und Frauen zum Thema SmartHome. Bei fast 75% der Befragten steht die intelligente Vernetzung bereits hoch im Kurs. Und das nicht nur wegen des Komforts, sondern vor allem auch wegen des Sicherheitsaspekts.

Im Hinblick auf das Thema Sicherheit war den Befragten besonders der aktuelle Status von Ereignissen wichtig. Soll heißen: “Wenn zuhause etwas passiert, möchte ich umgehend informiert werden.”

Diese Ansprüche erfüllt das SmartHome-System compact easy von TELENOT.

Das System ist leicht zu bedienen und bietet optimalen Schutz:

  • gegen Einbruch
  • vor Brand
  • gegen unbefugten Zutritt
  • vor Schäden wie Wasser- oder Gasaustritt

 

Die compact easy meldet auch Gerätestörungen, wie z.B.:

  • Ausfall der Tiefkühltruhe
  • auslaufende Waschmaschine
  • defekte Heizungspumpe
  • etc.

 

Und natürlich sorgt die compact easy mit seinen SmartHome-Funktionen auch für eine Menge Komfort:

  • Ein- und Ausschalten der Heizung
  • Ansteuerung der Außen- und Innenbeleuchtung
  • Steuerung der Rollläden
  • Bedienung des Garagentores
  • Ansteuerungsmöglichkeiten externer Geräte, wie z.B. der Teichpumpe

Die compact easy ist nach dem Modulprinzip aufgebaut, so dass sich die Anzahl und Auswahl der Komponenten Bewegungsmelder, Rauchwarnmelder, Zutrittskontrollleser, Glasbruchmelder, Schaltmodule etc. an die Bedürfnisse des Nutzers anpasst. So lassen sich auch spätere Erweiterungen sicher realisieren.

Kommen wir zurück zur Eingangsfrage und ob SmartHome tatsächlich ‘Schnickschnack’ sei. Wir bleiben beim Nein, denn es kommt immer darauf an, was man aus den Dingen macht und was sie einem wirklich bringen können.