Neue Förderbedingungen für Sanierungen und Neubau durch die KfW

Mit dem kommenden April bringt die KfW bei den Programmen „Energieeffizient bauen und Sanieren“ 151/152 und 153 neue Bedingungen hervor.

Wir empfehlen nun noch einen schnellen Antrag, denn noch sind die Bedingungen für Sie deutlich günstiger. Stichtag ist hier der 17. April im Jahr 2018, denn hier treten die neuen Bedingungen für alle Anträge in Kraft. Diese Veränderungen sind zumindest für die meisten Interessenten eher von Nachteil. So gibt es ab diesem Datum die 20jährige Zinsbindung, welche bisher bei der Förderung von besonders effizienten Neubauten zur Verfügung stand, nicht mehr. Diese wird auf eine Zinsbindung mit einer Laufzeit von 10 Jahren halbiert.

Auch die Einführung einer Vorfälligkeitsentscheidung für außerplanmäßige Tilgungen wird hier eingeführt und ist leider von Nachteil für die Nutzer. Denn somit sind dann nur noch komplette Rückzahlungen des Kredits möglich. Ebenfalls um die Hälfte reduziert wird die Dauer für die provisionsfreie Bereitstellung von Darlehen, und zwar von 12 auf nun 6 Monate.

Unser Tipp: Wenn Sie in diesem Jahre Baumaßnahmen planen, sollten Sie die Förderungsmittel der KfW noch vor dem 17. April beantragen. Hier profitieren Sie dann noch von den alten Richtlinien.

Abzocke bei Schlüsseldiensten – der NDR berichtet und KÜHN Sicherheit steht beratend zur Seite

Schnell ist es passiert: In Eile verlässt man seine Wohnung und merkt bei der Rückkehr, dass der Schlüssel nicht auffindbar ist. Und wenn es dann noch am Sonntag passiert, dann kann es sehr teuer werden. Der Verbraucherzentrale Niedersachsen liegen mittlerweile zahlreiche überteuerte Rechnungen vor, die belegen, dass ein Schlüsselverlust teuer werden kann. Die Experten von KÜHN Sicherheit / Haus für Sicherheit® standen dem NDR beratend zur Seite.

Der Verbraucherzentrale in Hannover sind im vergangenen Jahr 170 Fälle von Schlüsseldienstabzocke bekannt geworden. Türöffnungen am Wochenende können sehr teuer werden. In einem Fall wurde der Schlüsselnotdienst gerufen und schlussendlich stellte sich heraus, dass der Schlüssel noch in der Wohnungstür steckte. Der Schlüsselnotdienst musste also nicht tätig werden, berechnete aber seine Anfahrt: Satte 414,12€ wurden fällig. Das Haus für Sicherheit® konnte live zeigen, dass eine Türöffnung innerhalb von Sekunden hätte stattfinden können. In einem anderen Fall rechnete der Schlüsseldienst für eine Notfallöffnung 766,- Euro ab. Stefan Kühn, Geschäftsführer der KÜHN Sicherheit GmbH wurde vom NDR zu diesen Fällen gefragt und gab aufschlussreiche Antworten.

Der NDR berichtete in seiner Sendung „Hallo Niedersachsen“ am 11.1.23018 um 19:30 zu diesen Fällen.

 

 

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Rechte und Pflichten bei der Rauchmelder-Überprüfung

Nicht nur der Einsatz, sondern auch die jährliche Kontrolle der Rauchmelder sind für Vermieter mittlerweile Pflicht. Allerdings ergeben sich auch für den Mieter hierdurch entsprechende Pflichten, die unbedingt beachtet werden sollten. Dies zeigt nun ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Frankfurt aus Juni des aktuellen Jahres.

Die rechtliche Lage ist heute eindeutig. Seit September 2016 müssen Neubauten mit Rauchmeldern versehen werden, der Vermieter ist in Altbauten zudem für die Umrüstung verantwortlich. Auch die Funktionalität zu erhalten und zu kontrollieren fällt in den Aufgabenbereich des Vermieters. Mindestens einmal im Jahr ist es deshalb notwendig, dass die verbauten Rauchmelder vor Ort durch einen zertifizierten Techniker überprüft werden. Leere Batterien, Spinnweben oder gar eine Demontage durch den Mieter lassen sich so rechtzeitig identifizieren, korrigieren und beheben.

Ein Mieter sah die Notwendigkeit der Überprüfung durch einen angekündigten Techniker jedoch nicht ein und verwehrte konsequent den Zutritt zur eigenen Wohnung. Er berief sich hierbei auf das eigene Hausrecht. Die Folge: Die Wohnungsgesellschaft entschied sich für den gerichtlichen Weg.
Das Amtsgericht Frankfurt gibt der Gesellschaft im Urteil vom 26. Juni 2017 Recht. Der Mieter muss als aus dem Mietvertrag resultierende Nebenpflicht dem Techniker den Zutritt zur Wohnung gewähren. Allerdings stellte das Gericht im selben Urteil klar, dass gewisse Uhrzeiten und Fristen obligatorisch sind. Ein Zeitraum von 8 bis 18 Uhr sei zumutbar, zudem muss die Ankündigung mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich erfolgen, beispielsweise per Aushang oder Anschreiben. Ein Ordnungsgeld oder gar eine Ordnungshaft sind bei einer weiteren Weigerung die Folge und können durch die örtlichen Behörden vollstreckt werden.

Wichtig: Mit diesem Urteil stärkt das Amtsgericht Frankfurt die Rechte der Mieter. Einen unangekündigten Besuch des Technikers müssen Sie natürlich nicht akzeptieren. In diesem Fall dürfen Sie den Zutritt zur eigenen Wohnung natürlich verwehren.Brandschutz und Sicherheit gehören definitiv zusammen.

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Konzepte, bieten Ihnen Unterweisungen und stellen Ihnen Produkte für einen effizienten Brandschutz vor. Vom Rauchmelder bis zur Brandmeldeanlage ist für den individuellen Bedarf die passende Lösung verfügbar. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Sichern und schützen: Hochwertige Waffenschränke

Das Waffengesetz in Deutschland regelt nicht nur alle Rahmenbedingungen für den Kauf und die Verwendung verschiedener Waffen, sondern gibt auch klare Richtlinien für die Aufbewahrung.

Schriftlich festgehalten ist dieser Aspekt im §36 des aktuellen Waffengesetzes. Mit der Überarbeitung in diesem Jahr ändert sich hier für die Waffenbesitzer einiges. Waffenschränke der VDMA Sicherheitsstufen A bis B, S1 nach EN 14450 sind für die ordnungsgemäße Lagerung nicht mehr zugelassen.
Sind Sie nun auf der Suche nach einem passenden Modell für die komfortable und sichere Aufbewahrung, möchten wir Ihnen im Folgenden den Waffenschrank Ranger I/8 vorstellen und empfehlen.

Geeignet ist dieser Waffenschrank für alle Lang- und Kurzwaffen, er punktet zusätzlich mit einer praktischen Funktionalität. Sie haben freie Wahl bei der Schließart. Neben dem klassischen Schlüssel oder einem Code funktioniert dies hier auch mittels eigenem Fingerabdruck. Da der Bedarf verschieden ist, steht das Modell wahlweise mit Stauraum für fünf, sieben oder acht Langwaffen zur Auswahl bereit.

Sowohl unbefugte Nutzung wie auch einen Diebstahl weiß der Waffenschrank effektiv zu verhindern. An drei Seiten sorgen starke Bolzen für einen sicheren Verschluss, zudem lässt sich der Tresor fest an der Wand oder am Boden verankern.
Übrigens: Im Inneren findet nicht nur ein zusätzliches Fach, sondern auf Wunsch auch ein abschließbarer Innentresor Platz. Die separate und sichere Aufbewahrung von Munition ist mit dem Ranger I/8 dementsprechend möglich.

Die optimale Kombination für mehr Sicherheit

Der klassische Tresor bietet Sicherheit und Schutz vor unbefugtem Zugriff. Schutz und Sicherheit lassen sich durch eine Kombination aus Tresor und Kopplung an eine Einbruchmeldeanlage signifikant steigern.

Die Möglichkeit, die Sicherheit mittels dieser Technik zu erhöhen, ist bei fast allen Tresoren und Systemen durch die Kühn Sicherheit GmbH möglich. Wir bieten Ihnen für die einfache und schnelle Ausrüstung einen hochwertigen Komplettsatz. Dieser besteht grundsätzlich aus sechs Elementen. Der Schlossriegel- und der Türkontakt sowie der Abreißmelder sind für eine sofortige Meldung bei unbefugtem Zugriff verantwortlich, Verbindungsstücke, Verteiler sowie der Körperschallmelder mit Prüfsender gehören ebenfalls dazu.

Sie profitieren nicht nur von einer besonders schnellen Reaktion, sollte einmal der Fall der Fälle eintreten. Auch in Bezug auf die nötige Versicherung macht sich der Anschluss an die Einbruchmeldeanlage deutlich bemerkbar. Ist die Meldeanlage durch die VdS Schadenverhütung GmbH zertifiziert, ist eine Verdoppelung der Versicherungssumme durch die entsprechenden Versicherer in der Regel problemlos möglich.

Wir von der Kühn Sicherheit GmbH sind Ihnen bei der Umrüstung oder beim Anschluss an die Einbruchmeldeanlage gerne behilflich. Mit unserem umfangreichen Fachwissen beraten wir Sie nicht nur unverbindlich, sondern führen auch die nötigen Montagen und Arbeiten für Sie aus. So ist beispielsweise nach dem Transport eine Ausrichtung bzw. Justierung des Körperschallmelders notwendig, welche nur durch einen zertifizierten EMA-Einrichter erfolgen darf.